Netzzugangsbedingungen

Gemäß § 20 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 27 Abs. 1 StromNEV

Um einen diskriminierungsfreien sowie effizienten Netzzugang gewährleisten zu können, finden Sie anbei die Dokumente für den Netzzugang, einschließlich des Netznutzungsvertrags nach Maßgabe der Bundesnetzagentur.

Über den nachfolgenden Link können Sie als Lieferant den Lieferantenrahmenvertrag Strom online mit uns abschließen:

> Online-Vertragsabschluss

 

Hinweis

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das öffentliche Zertifikat, welches von uns ausgestellt worden ist, als ».crt« in der Dateiendung enthalten ist.

Sofern Sie das öffentlichen Zertifikat mit der Dateiendung ».cer« benötigen, kann dies selbst manuell angepasst werden. Die Dateiendung hat in diesem Fall keinen Einfluss auf das Zertifikat als solches. Die Änderung der Dateiendung macht das Zertifikat nicht unbrauchbar.