Technische Anforderungen

Gemäß § 19 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 20 NAV

Wenn Sie Erzeugungsanlagen, Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie, Elektrizitätsverteilernetze, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und/ oder Direktleitungen an unser Verteilnetz anschließen wollen, gelten neben den allgemeinen und ergänzenden Anschlussbedingungen folgende technische Mindestanforderungen.

 

Technische Anschlussbedingungen Niederspannung

Die Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH legen keine über die technischen Anwendungsregeln des VDE (TAR) hinausgehenden technischen Mindestanforderungen im Sinne des §19 Abs.1 EnWG fest. Bei der TAR des VDE handelt es sich derzeit vor allem um die VDE-AR-N 4100, VDE-AR-N 4105 und VDE-AR-N 4110.

Bitte beachten Sie die Berichtigung 1 der VDE-AR-N 4100 vom Oktober 2019, hier insbesondere die angepassten Vordrucke:

B.1 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen

B.2 Datenblatt für Speicher

B.3 Datenblatt für „Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge“

 

Die TAR liegen im Kundencenter der Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH Schloßring 50; 21423 Winsen (Luhe) zur Einsichtnahme aus.

 

 

Anbindung von Erzeugungsanlagen an das Stromnetz

Seit dem 01.11.2018 gilt für Erzeugungsanlagen die an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden sollen die VDE-AR-N 4105-11.

Es gelten dann für neu beantragte Anlagen nur noch die in den Anhängen dieser AR dargestellten Anschlussbeispiele und Zählerplatz-Konfigurationen.
Datenblätter für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz und Inbetriebsetzungsprotokolle sind ausschließlich dieser AR zu entnehmen.

Die Anwendungsregel kann unter folgendem Link bestellt werden:

> VDE-Anwendungsregel

 

 

Anmeldung steckerfertiger Erzeugungsanlagen

 

 

Wärmepumpe

 

 

Installateur-Rundschreiben