Technische Anforderungen

Gemäß § 19 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 20 NDAV i.V.m. §§ 33 Abs. 3, 40 Abs. 1 Nr. 8 GasNZV

Wenn Sie Gasverteiler-/ Fernleitungsnetze, Erzeugungs-/ Speicher-/ LNG-Anlagen und/ oder Direktleitungen an unser Verteilnetz anschließen wollen, gelten neben den allgemeinen und ergänzenden Anschlussbedingungen folgende technische Mindestanforderungen.

 

Informationen für die Gasinstallation

Die Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH versorgt das gesamte Gebiet der Kernstadt Winsen (Luhe) und deren Ortsteile mit Erdgas.

Gasinstallationsunternehmen, die nicht in das Installateurverzeichnis der Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH eingetragen sind, haben eine Ausnahmegenehmigung für das jeweilige Bauvorhaben bei den Stadtwerken zu beantragen. Der Antrag ist formlos mit Angaben zum Bauvorhaben (Name des Kunden, Bauort) und einer Kopie des Installateurausweises des GVU`s bei dem die Eintragung erfolgte, bei der Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH einzureichen.

 

Anmeldung zum Netzanschluss

Die Anmeldung einer Gasinstallation ist eine PDF-Datei und kann am PC ausgefüllt und gespeichert werden. Die Anmeldung ist vom Gasinstallationsunternehmen in 3-facher Ausfertigung ausgefüllt mit Stempel und Unterschrift bei dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger im Original einzureichen.

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger kann auf der Internetseite des LIV Niedersachsen ermittelt werden. Nach der Bestätigung durch den Bezirksschornsteinfeger wird die Anmeldung an die Stadtwerke weitergeleitet. Die Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH prüft die Anmeldung einer Gasinstallation und sendet diese an das Gasinstallationsunternehmenzurück.

Das Gasinstallationsunternehmen errichtet die Gasinstallation und meldet die Gasanlage den Stadtwerken mittels der Fertigmeldekarte oder der Anmeldung zur Inbetriebnahme (gleiches Formular für Anmeldung und Inbetriebsetzung) zur Abnahme bereit. Hierzu vereinbart das Gasinstallationsunternehmen mit den Stadtwerken einen Abnahmetermin.

Nach erfolgter Abnahme installieren die Stadtwerke Gasdruckregelgerät und Gaszähler. Die Stadtwerke weisen an dieser Stelle darauf hin, dass künftig auch andere Messstellenbetreiber die Messstelle betreiben können und somit von dem zuvor beschriebenen Verfahren abgewichen werden kann. Das Gasinstallationsunternehmen informiert den Bezirksschornsteinfeger über die erfolgte Inbetriebsetzung.

 

 

Installateur-Rundschreiben